Satzung

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AG Nuklearmedizin und Strahlentherapie der DEGRO und der DGN

§1 Name
Die Arbeitsgemeinschaft Nuklearmedizin und Strahlentherapie (im Folgenden kurz "AG NUK/STR" genannt) ist eine Gruppierung innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie ("DEGRO") und der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin („DGN“).

§2 Zweck
2.1 Zweck der AG NUK/STR ist die Koordinierung, Abstimmung und Förderung aller Maßnahmen, die dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch und einer engeren Verzahnung nuklearmedizinischer und strahlentherapeutischer Methoden und Techniken dienen. Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt der AG NUK/STR ist die Optimierung der individualisierten Bestrahlungsplanung onkologischer Patienten auf der Grundlage multimodaler Bildgebung unter Einschluss nuklearmedizinischer Untersuchungs- und Messverfahren. Auch physikalisch-technische Entwicklungen, biomathematische Modellierung und Simulation sowie informationstechnische Arbeitsweisen können Themenschwerpunkte der AG NUK/STR sein. Die AG NUK/STR ist in ihrer Arbeit dem Patienten verpflichtet.
2.2 Der Satzungszweck wird im Wesentlichen verwirklicht durch
a) Zusammenführen von Forschungsaktivitäten ähnlicher Schwerpunkte verwirklicht durch Fachgespräche und Treffen, auch in Arbeitskreisen
b) Zusammenarbeit der Disziplinen, die sich mit Radioonkologie und Nuklearmedizin in Diagnostik und Therapie, sowie mit anderen Methoden der biomedizinischen Bildgebung inkl. „molecular imaging“ beschäftigen,
c) Konzeption und Durchführung präklinischer und klinischer Studien,
d) Förderung der Entwicklung medizinphysikalischer Techniken zur verbesserten interdisziplinären Nutzung diagnostischer und therapeutischer Verfahren,
e) Kommunikation und Nutzung neuer Medien zur Verbesserung der interdisziplinären Information aller an der Diagnostik und Therapie Beteiligten,
f) Zusammenarbeit und Austausch mit anderen wissenschaftlichen Gruppen, die ähnliche Forschungsschwerpunkte repräsentieren,
g) Erstellen und Aktualisierung von Leitlinien für den interdisziplinären Einsatz der o.g. Methoden
h) Organisation und Mitarbeit bei internationalem Informationsaustausch (z.B. durch Adaptation bereits erarbeiteter internationaler Standards auf deutsche Erfordernisse),
i) Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die klinische Praxis
j) Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf den Schwerpunktgebieten der AG Als Methoden sind hierzu vorgesehen die Organisation von wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustauschen sowie die Entwicklung und Unterstützung von geeigneten Studienkonzepten.
2.3 Die AG NUK/STR verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche sowie heilkundliche und damit gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder dürfen keinen Gewinnanteil aus den Mitteln der Arbeitsgruppe erhalten. Die AG NUK/STR darf keine Personen oder Institutionen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Aufwandsentschädigungen begünstigen.

§3 Mitgliedschaft
3.1 Der AG NUK/STR können natürliche Personen als Mitglieder angehören. Dabei ist die Mitgliedschaft in der DEGRO und/oder in der DGN bzw. den mit ihnen assoziierten wissenschaftlichen Fachgesellschaften erwünscht, aber nicht Voraussetzung, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu fördern. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist Interesse in den Arbeitsschwerpunkten der AG NUK/STR. Dies schließt die wissenschaftliche Bearbeitung der Problematik wie auch die klinische Tätigkeit in den verschiedenen Fachdisziplinen ein. Die Mitgliedschaft von Kollegen aus den Bereichen der Grundlagenforschung ist ausdrücklich erwünscht.
3.2 Über die Mitgliedschaft entscheidet die aktive Mitarbeit in der Arbeitsgruppe. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft sollte eine formlose Anmeldung bei den Sprechern oder dem Stellvertreter der AG NUK/STR erfolgen.
a. Wird von einem Mitglied über einen Zeitraum von 2 Jahren keine Aktivität gezeigt, so besteht kein weiterer Anspruch auf Einbindung in Entscheidungsprozesse der AG oder vollständige Information. Weiterhin erlischt die Mitgliedschaft mit Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Ausschluss kann nur durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn
a) ein schwerer Verstoß gegen die Interessen der AG NUK/STR,
b) eine erhebliche Verletzung satzungsgemäßer Pflichten oder
c) unehrenhaftes Verhalten vorliegt.
Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Der Ausschluss wird schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt.
b. Der Kooperation mit anderen Gruppen und Organisationen wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Diese wird erreicht durch aktive Zusammenarbeit, persönliche und elektronische Kommunikation sowie Aufbau eines Informationsnetzes in den Bereichen der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Nuklearmedizin und Strahlentherapie.
c. Der Sprecher und die Stellvertreter der AG NUK/STR ist verpflichtet, eine Liste über die Mitglieder zu führen und ständig zu aktualisieren. Diese ist Grundlage für Einladungen und Informationsversand.

§4 Struktur und Organe
4.1 Organe
Die Organe der AG NUK/STR sind die Mitgliederversammlung und die AG-Sprecher sowie deren Stellvertreter.
a) Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Inhalt dieser Versammlung sind Berichte über Aktivitäten, Berichte über die Tätigkeit der Sprecher, ggf. Bericht des Kassenwartes (s.u.) sowie die Diskussion über die Weiterentwicklung auf inhaltlichem und organisatorischem Niveau. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
b) Sprecher: Vorgesehen ist ein Sprecher und zwei Stellvertreter. Dabei ist darauf zu achten, dass jeweils eine dieser Personen Mitglied jeweils einer der beiden an der AG NUK/STR beteiligten Fachgesellschaften (DEGRO und DGN), und eine dieser Personen Natur- oder Ingenieurwissenschafter ist. Die Bestätigung durch die Mitglieder erfolgt per einfacher Wahl. Die reguläre Amtszeit des Sprechers und seiner Stellvertreter beträgt zwei Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Scheiden Sprecher oder Stellvertreter während der Amtszeit vorzeitig aus, so wird von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung die frei gewordene Position per einfacher Wahl neu besetzt.
c) Arbeitskreise: Innerhalb der AG NUK/STR können Arbeitskreise (AK) zu verschiedenen Themenkomplexen gebildet werden. Die Sprecher der AK sind Mitglieder des Vorstandes der AG. 
d) Vorstand: Der Sprecher und die Stellvertreter, sowie ggf. die AK-Sprecher stellen den Vorstand der AG NUK/STR dar. Sie sind in Entscheidungsprozesse bevorzugt eingebunden und sind Multiplikatoren für Informationen.
4.2 Abstimmungsverfahren
In den Mitgliederversammlungen oder anderen Treffen können Entscheidungen per einfache Abstimmung getroffen werden. Zu diesen Veranstaltungen muss mit einer Frist von 6 Wochen unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden. Alle übrigen Verfahrensregeln, soweit notwendig, entsprechen der Geschäftsordnung der DEGRO bzw. der DGN. Auf Antrag mindestens eines Mitgliedes wird eine geheime Wahl bzw. Abstimmung durchgeführt.
4.3 Information der Mitglieder:
Die Protokollierung von Treffen und die Regelung der Kommunikation innerhalb der AG NUK/STR fällt in die Zuständigkeit der Sprecher der AG NUK/STR bzw. deren Beauftragten. Eine ordentliche Mitgliederversammlung zur Information der Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen findet mindestens einmal im Jahr statt, in der Regel im Rahmen des Jahreskongresses der DEGRO oder des Jahreskongresses der DGN. Hier ist auf alternierende Parität zu achten.
4.4 Organisation von Veranstaltungen
Veranstaltungen erfüllen eine zentrale Aufgabe bei der Erfüllung des Satzungszweckes. Sie dienen wahlweise der Weiterbildung, dem wissenschaftlichen Austausch oder der Bearbeitung bestimmter Fragestellungen. Die Organisation erfolgt durch die Vorsitzenden der AG NUK/STR oder deren Beauftragte.
4.5 Protokollierung
Alle Zusammenkünfte im Rahmen der AG NUK/STR oder von einzelnen Arbeitskreisen sollen protokolliert werden. Die Verbreitung entsprechend relevanter Informationen erfolgt nicht nur innerhalb der Arbeitskreise und der AG, sondern darüber hinaus, soweit es den in der Satzung genannten Zielen der AG NUK/STR entspricht.

§ 5 Mitteilungen und Publikationen Alle Mitglieder erhalten regelmäßig Informationen über die Aktivitäten der AG NUK/STR. Durch regelmäßig veranstaltete Tagungen und Workshops wird allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich in die Entscheidungsprozesse einzubringen und an den geplanten und laufenden Studien teilzunehmen.

§ 6 Finanzierung und Führung der Geschäfte
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung verfügt die AG NUK/STR über keine eigenen Mittel. Sie ist Teil der DEGRO / Teil der DGN. Sollten in Zukunft eigene Mittel eingeworben werden, so ist ausdrücklich deren satzungsgemäßer Gebrauch vorgeschrieben. Für die Verwaltung der Mittel werden ein Kassenwart und ein Kassenprüfer gewählt. Eine Berichterstattung vor der Mitgliederversammlung muss beim Vorhandensein von Mitteln einmal jährlich erfolgen.

§7 Rechenschaft
Entsprechend der Satzung der DEGRO in der die AG eine Arbeitsgemeinschaft bildet ist die AG NUK/STR dem Vorstand der DEGRO rechenschaftspflichtig.

§8 Auflösung
Die Auflösung der AG NUK/STR erfolgt durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung, zu der alle Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate Mitglied waren, fristgerecht (sechs Wochen vorher) unter Ankündigung der geplanten Auflösung eingeladen werden. Die Auflösung bedarf einer Mehrheit von vier Fünfteln der Anwesenden. Die Einladung erfolgt durch die Sprecher der AG.


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